Wann haben Sie das letzte Mal Ihr IT-Sicherheitskonzept evaluiert? Haben Sie überhaupt eines? Wie erstellen Sie es? Wer kümmert sich darum? Wenn mal etwas schiefläuft, was tun? Haften Sie dafür?
Wann haben Sie das letzte Mal Ihr IT-Sicherheitskonzept evaluiert? Haben Sie überhaupt eines? Wie erstellen Sie es? Wer kümmert sich darum? Wenn mal etwas schiefläuft, was tun? Haften Sie dafür?
Kritische Infrastrukturen müssen jederzeit einsatzbereit sein und sind deswegen gesetzlich dazu verpflichtet, sich gezielt z.B. mit Hilfe eines IT-Sicherheitsbeauftragten um ihre IT-Sicherheit zu kümmern.
Lesen Sie weiter und erhalten Sie ausführlichere Informationen. Warten Sie jedoch nicht zu lange. Die Zeit läuft.
Die Bundesregierung stellt eine Liste von Unternehmen und Branchen bereit, die zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) Deutschlands gehören. Diese Unternehmen, die sogenannten IT-Kritis, sind gesetzlich verpflichtet, einen IT-Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen zu benennen, dessen Aufgabe es ist, die Unternehmensführung in Fragen der IT-Sicherheit zu beraten und bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu unterstützen.
Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen einem KRITIS-Sektor zugeordnet ist oder nicht, haben Sie ein persönliches Interesse daran, die IT-Systeme und die darin verarbeiteten oder erzeugten Daten zu schützen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde 1991 aus diesem Grund auch aufgestellt und entwickelte so den IT-Grundschutz, eine bewährte Methodik, um Informationssicherheit in Unternehmen zu erhöhen. Eine Voraussetzung des Grundschutzes ist es, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu haben.
IT-Sicherheit ist im Grunde genommen Datenschutz. Der Verlust dieser Daten oder der Ausfall der Systeme, die diese Daten bearbeiten, ist kritisch für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und all Ihre Kunden. Simpel ausgedrückt: Jedes Unternehmen sollte sich aus eigenem Interesse intensiv mit der IT-Sicherheit beschäftigen und im Optimalfall einen IT-Sicherheitsbeauftragten haben.
Zwar ist jedes Unternehmen anders, aber eines gilt für alle: ein IT-Sicherheitskonzept als Teil der Betriebsplanung ist unerlässlich. Das gilt für den lokalen Friseursalon genauso wie für den multinationalen Konzern. Das Konzept beinhaltet zwar immer andere, das heißt individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Bereiche, dient allen Unternehmen aber immer im gleichen Maße als Absicherung für einen optimierten Geschäftsbetrieb.
Ihr Unternehmen ist aufgrund
seiner Ideen erfolgreich.
Es ist wichtig, dafür zu sorgen,
dass diese angemessen geschützt werden.
Im täglichen Geschäftsbetrieb ergeben sich zwangsläufig verschiedenste Risiken, die sich nicht nur durch den Faktor Mensch, sondern auch durch die Prozessabläufe und die im Unternehmen eingesetzten IT-Systeme ergeben. Daher ist es durch IT-Risikomanagement wichtig, die vorhandenen Risiken, die im Zusammenhang mit Ihrer IT-Landschaft stehen, ganzheitlich zu betrachten, zu evaluieren, zu verstehen und zu mindern.
Wenn es darum geht, zukünftige Entscheidungen in Bezug auf IT-Sicherheit zu treffen, steht Ihnen mit uns, der IT-Kompass GmbH, ein objektiver und informierter Partner zur Seite, der Sie über die Notwendigkeit und die Vorteile solcher Investitionen berät.
Nicht zuletzt sind Geschäftsführer für Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtet, das ihnen unterstellte Unternehmen ordnungsgemäß zu organisieren und zu führen. Sie haften auch für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung dieser Pflichten ergeben. Dazu gehört die Verwaltung der IT-Infrastruktur und die Datensicherheit eines Unternehmens. Siehe § 43 Haftung der Geschäftsführer im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).
Geschäftsführer für Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, das ihnen unterstellte Unternehmen ordnungsgemäß zu organisieren und zu führen. Sie haften auch für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung dieser Pflichten ergeben. Dazu gehört die Verwaltung der IT-Infrastruktur und der Daten eines Unternehmens. Siehe § 43 Haftung der Geschäftsführer im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).
Wenn Menschen an IT-Sicherheit denken, denken sie an Dinge wie Hacker und Computerviren. Aber es geht um so viel mehr.
Wenn Menschen an IT-Sicherheit denken, denken sie an Dinge wie Hacker und Computerviren. Aber es geht um so viel mehr.
...der scheinbar zufällig auf einem Parkplatz liegt aber dort gezielt von einem Angreifer platziert wurde in der Erwartung, später an einen Rechner angeschlossen zu werden.
...die auf Privatgeräten verarbeitet und gespeichert werden, evtl. unsichere Systeme, bergen die Gefahr von Abfluss von Daten, Kompromittierung und Einsichtnahme unberechtigter Dritter.
...der wissentlich einen Schaden verursacht – z.B. Wirtschaftsspionage, Datenvernichtung oder Verfälschung.
Bleiben alle Daten vertraulich und Geräte sicher, wenn die Feuerwehr anrückt? Werden Rechner überhaupt gesperrt?
Wer steht denn da an der Tür und macht eine „Pause“? Können Scheinmitarbeiter oder Scheinkunden unbefugt Zugang zum Gebäude gelangen?
Werden sie in einer Schublade aufbewahrt oder sind sie vielleicht unter der Tastatur zu finden?
Wer hat Zugang zum Serverraum und wird der Zugang überwacht?
...erlauben es oft, dass Bildschirme frei sichtbar sind. Zeit zum Lesen ist nicht nötig. Ein schnelles Foto mit dem Handy genügt.
Grundsätzlich gilt auch noch: IT-Sicherheit steht und fällt mit den Mitarbeitern, deren Sorgfalt im Umgang mit Daten und Systemen, gesunder Vorsicht und vor allem deren Wissensstand im Bereich IT und vorhandener Angriffsvektoren.
Einen IT-Sicherheitsbeauftragten intern zu beschäftigen, kann für einige Unternehmen die richtige Lösung sein, aber die richtige Wahl hängt nicht nur von der Größe der Organisation ab. Selbst große Unternehmen nutzen häufig eine externe Expertise und versuchen, kostengünstige, skalierbare Lösungen zu implementieren. Die Aufgaben eines IT-Sicherheitsbeauftragten ändern sich im Vergleich dazu nicht. Sie sind für jede Unternehmensgröße identisch. Der Arbeitsaufwand und die Anzahl des Personals mögen unterschiedlich sein, die Verantwortlichkeiten aber nicht.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der IT-Sicherheitsbeauftragte nicht dafür verantwortlich ist, eine IT-Abteilung zu leiten, alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der IT zu treffen oder verschiedene IT-Projekte zu verwalten. Diese Person ist allein für die Konzeptionierung der IT-Sicherheit verantwortlich und ist ihr voll verpflichtet. Als solcher kann ein externer Partner von unschätzbarem Wert sein, da die Ratschläge und Empfehlungen, die er anbietet, strategisch sinnvoll und völlig objektiv sind. Er ist in der Lage, Ressourcen nach Bedarf zu skalieren, versteht die besten Praktiken und hat die Perspektive, die sich aus der Implementierung von Lösungen in verschiedenen Organisationen und Branchen ergeben.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist nicht dafür verantwortlich, eine IT-Abteilung zu leiten, alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der IT zu treffen oder verschiedene IT-Projekte zu verwalten.
Diese Person ist allein für Ihre IT-Sicherheit verantwortlich und ist ihr voll verpflichtet.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der IT-Sicherheitsbeauftragte nicht dafür verantwortlich ist, eine IT-Abteilung zu leiten, alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der IT zu treffen oder verschiedene IT-Projekte zu verwalten. Diese Person ist allein für die Konzeptionierung der IT-Sicherheit verantwortlich und ist ihr voll verpflichtet. Als solcher kann ein externer Partner von unschätzbarem Wert sein, da die Ratschläge und Empfehlungen, die er anbietet, strategisch sinnvoll und völlig objektiv sind. Er ist in der Lage, Ressourcen nach Bedarf zu skalieren, versteht die besten Praktiken und hat die Perspektive, die sich aus der Implementierung von Lösungen in verschiedenen Organisationen und Branchen ergeben.
Sie haben für sich erkannt, dass Ihr Unternehmen IT-Risiken ungeschützt gegenübersteht und wollen daran aktiv etwas ändern? Oder Sie haben sich bereits mit der Thematik beschäftigt und möchten Ihr eigenes Unternehmen erstmalig auf den Prüfstand stellen und den Ist-Zustand ermitteln?
Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Ihnen in jedem Fall einen initialen Check in Form einer umfassenden Informationssicherheitsanalyse an.
Das Team von IT-Kompass besteht aus engagierten und hoch qualifizierten Fachexperten, die über spezialisierte Kenntnisse in Bereichen wie IT-Sicherheit, Cloud-Infrastruktur, E-Commerce, der Entwicklung von Software und Mobil-Apps, Netzwerkadministration und Digitalisierung verfügen. Wir stehen Ihnen gern zur Seite.
Ein guter Plan ist nie in Stein gemeißelt. Er erkennt an, dass sich Umstände und Prioritäten ändern können. Der Plan dient als Leitfaden für die Entscheidungsfindung und kann bei Bedarf angepasst werden, aber ohne einen Plan agieren Sie ziellos. Ein IT-Sicherheitskonzept befasst sich mit Folgendem:
...definiert, was geschützt werden muss. Welche Daten und Systeme müssen gegen verschiedene Szenarien geschützt werden? Welches Equipment wird benötigt? Zugang zu welcher Software oder welchen Ressourcen?
...erstellt eine Risiko- und Bedrohungsbeurteilung mit einer Abschätzung der Wahrscheinlichkeiten für verschiedene Szenarien und des daraus resultierenden Schadens für das Unternehmen.
...bestimmt, welche Maßnahmen innerhalb der IT-Sicherheit ergriffen werden können, um sowohl die Risiken als auch die daraus resultierenden Schäden zu minimieren.
...priorisiert die verschiedenen Bereiche innerhalb der IT-Sicherheit auf Grundlage der geschätzten Risiken und Schäden.
...beurteilt die Wirksamkeit der aktuellen IT-Sicherheitsvorkehrungen.
...schätzt die erforderlichen Ressourcen (personell und finanziell) zur Lösung von Problemen im Falle eines Zwischenfalls.
...wird kontinuierlich überprüft und nach Bedarf überarbeitet.
Wenn Sie sich für einen IT-Sicherheitsbeauftragten interessieren oder für andere Themen, dann schicken Sie uns eine Anfrage.
Oder direkt per Telefon:
Montag bis Freitag 8:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49-7162-14505-80