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Impressumpflicht für geschäftlich genutzte Social-Media-Kanäle

Donnerstag, 08.12.2011  |  Permalink  |  Web
Impressumpflicht für geschäftlich genutzte Social-Media-Kanäle

Nach einem Urteil des Landesgerichts Aschaffenburg sind geschäftlich genutzte Facebookprofile impressumpflichtig. Das Urteil lässt sich auf alle weiteren geschäftlich genutzten Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter, You Tube etc.) übertragen. Nach Ansicht der Richter reicht es dabei aus, wenn ein Link zum Impressum auf der eigenen Internetseite gesetzt wird, jedoch muss der Link klar erkennbar zum Impressum führen. Dem Urteil zufolge genügt ein Link unter dem Reiter "Info" nicht.

Um Abmahnungen vorzubeugen, empfehlen wir unseren Kunden, alle ihre geschäftlich genutzten Social-Media-Kanäle um ein Impressum zu ergänzen. Näheres ist hier nachzulesen: http://www.it-recht-kanzlei.de/Impressum-Facebook-Social-Media.html